
Der Region GT8 steht als zusätzliches Förderinstrument zu LEADER noch das Programm Kleinprojekte / Regionalbudget zur Verfügung. Mit diesem Förderprogramm können jährlich kleinere Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro und einem Fördersatz von 80 % ganz unbürokratisch und ohne viel Aufwand gefördert werden.
Über das Mittelabruf-Portal können Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel einfach online beantragen. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: Bereits entstandene und bezahlte Kosten können Sie über das Portal zur Erstattung einreichen. Auch Teilabrufe sind möglich. Die jeweiligen Stichtage entnehmen Sie bitte Ihrem Weiterleitungsvertrag. Das Portal ist bis zum 30.11.2026 freigeschaltet (das Projekt muss bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein).
Für den Mittelabruf benötigen Sie immer die Belegliste, Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e), außerdem beim letzten Auszahlungsantrag mindestens drei Fotos. Je nach Projekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Vor dem Ausfüllen und Hochladen der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die „Checkliste für Mittelabrufe“ zu lesen, die Sie bereits mit dem Weiterleitungsvertrag erhalten haben.
Sie können die Bearbeitung Ihres Mittelabrufs jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksregierung werden die Fördermittel an Sie weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Bei Fragen unterstützt Ihr Regionalmanagement Sie gerne.
Mit Ihrem Vorhaben tragen Sie zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Dafür erhalten sie Mittel vom Land NRW und dem Bund. Um so wichtiger ist, dass Sie nach außen kommunizieren, was Sie mithilfe der der Bundes- und Landesförderung in der Region bewirken. So können Sie nicht nur Ihre Bekanntheit steigern, sondern auch den Einsatz der Bundes- und Landesmittel für die Menschen vor Ort sichtbar machen. Das ist den Fördergebern ein großes Anliegen. Die Öffentlichkeit zu informieren, gehört deswegen zu Ihren Verpflichtungen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Nennen Sie die Bezeichnung Kleinprojekt.
Beschreiben Sie Ihr Kleinprojekt auf Ihren offiziellen Internetseiten, Social Media Accounts und in Ihren Pressemitteilungen – einschließlich der Ziele und Ergebnisse.
Verlinken Sie die Region auf Social Media (@LEADER.GT8 auf Facebook und @leader_region_gt8 auf Instagram)
Nennen Sie die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Erwähnen Sie die Unterstützung durch die Fördergeber unter Nennung des Pflichtsatzes: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Beispiel: „Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Kleinprojekt. Es erhält Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Höhe von 6.000 €, was einer Unterstützung von 80 % entspricht.“

Sie haben von uns per Mail eine Logozusammensetzung erhalten. Diese Logozusammenstellung muss auf Plaketten, Plakaten, Schildern, Social Media Posts, etc. abgebildet werden. Geeignete Kleinprojekte (z. B. bauliche Maßnahmen) erhalten von uns kostenfrei Plaketten zugeschickt. Wir setzen uns mit den jeweiligen Projektträger:innen hierzu vorab in Verbindung.
Wenn Sie die Logos eigenständig für eine Abbildung zusammensetzen, beachten Sie bitte folgendes:
Bilden Sie die Fördergeber stets vor einem weißen Hintergrund ab.
Beginnen Sie v.l.n.r. mit dem Logo des Bundesministeriums, gefolgt vom Landesministerium und dann das Regionslogo.
Bilden Sie auch den Pflichtsatz ab: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Sollten Sie die Logos einzeln benötigen, melden Sie sich bitte bei uns: regionalmanagement@gt-acht.de oder auch telefonisch unter 02561 917169-4.
Die LEADER-Region GT8 ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.
Bewerbungszeitraum: 25.06.2026 - 15.07.2026
Fördersatz: 80 % der förderfähigen Kosten
Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:
Juristische Personen des privaten Rechts
Natürliche Personen und Personengesellschaften
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:
Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien
Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:
Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:
Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt
Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region GT8 aktiv mit!
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region GT8 (c/o projaegt gmbh), Alexander Jaegers, in Verbindung. Er ist telefonisch unter der Festnetznummer 02561 917169 - 3 und der Mobilnummer 0178-455 4509 sowie per Mail an regionalmanagement@gt-acht.de erreichbar.
Kleinprojekt-Beispiele aus den Vorjahren finden Sie beispielsweise hier.
Eine Antragstellung kann ausschließlich im Rahmen des digitalen Antragsprozesses erfolgen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig bis zum 15.07.2026 übermittelte Anträge Berücksichtigung finden können. Achten Sie daher auf den Erhalt der Bestätigungs-E-Mail!