Kleinprojekte 2025

Der Region GT8 steht als zusätzliches Förderinstrument zu LEADER noch das Programm Kleinprojekte / Regionalbudget zur Verfügung. Mit diesem Förderprogramm können jährlich kleinere Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro und einem Fördersatz von 80 % ganz unbürokratisch und ohne viel Aufwand gefördert werden. Der Förderaufruf für das Programm 2025 endete am 28. Februar 2025.

Alle Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.

Diese Projekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

Fördermodalitäten 2025

Die LEADER-Region GT8 ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.

  • Bewerbungszeitraum: 28.01.2025 - 28.02.2025

  • Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten

Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:

  • Juristische Personen des privaten Rechts 

  • Natürliche Personen und Personengesellschaften

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 

Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:

  • Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen

  • Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien

Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen

  • Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung

  • Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)

  • Beihilferechtlich relevante Maßnahmen

  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben

  • Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)

Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung

  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region GT8 aktiv mit!

Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region GT8 (c/o projaegt gmbh), Alexander Jaegers, in Verbindung.  Er ist telefonisch unter der Festnetznummer 02561 917169 - 3 und der Mobilnummer 0178-455 4509 sowie per Mail an regionalmanagement@gt-acht.de erreichbar.

Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter www.leader-gt8.de/downloads.

Kleinprojekt-Beispiele aus den Vorjahren finden Sie beispielsweise hier.

Borgholzhausen

Wanderhütte für Westbarthausen

Zukunftsorientierte Küche im Schützenhaus

Gütersloh

Marketing/Imagebroschüre für Neubürger

Halle in Westfalen

Kultur überall im Dorf

Martin Luther Gemeinschaftswiese

Harsewinkel

Artenreiche Lebensräume in Harsewinkel entwickeln und erklären      

Pop Up Event

Schaukästen für den Naturlehrpfad

MOBILER GARTEN im Außenbereich Kulturort Wilhalm in Harsewinkel

Langenberg

Treffpunkt Glocken

Rietberg

Bibliothek der Dinge Rietberg

Neue Mitte Mastholte, E-Bike Ladestation mit 4 Fächern

Begegnungs- und Informationsort Waldgarten

Versmold

Ausstattung städt. Sportplätze/-hallen mit Defibrillatoren

Erweiterung des Spielplatzes Schwedengarten um ein inklusives Karussell

Aufwertung Schützenhalle am Stadtpark

Mobile Toilette für Personen mit Handicap

Werther

Bewirtungswagen für den Ortsteil Häger (Stadt Werther)

Beschaffung eines Trinkbrunnens

Erinnerungen bewahren, Filmprojekt Zeitzeugenberichte aus Werther

Ein Ort, viele Möglichkeiten

Grüner Outdoor Freizeit- und Arbeitsbereich